
Lost Luggage? Here’s How Travel Insurance Can Help
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Geltungsbereich | ⭐ ⭐ ⭐ ⭐ | ⭐ ⭐ ⭐ ⭐ | ⭐ ⭐ ⭐ ⭐ |
Produktmerkmale | ⭐ ⭐ ⭐ ⭐ ⭐ | ⭐ ⭐ ⭐ ⭐ ⭐ | ⭐ ⭐ ⭐ |
Hochkosten-Behandlung | ⭐ ⭐ ⭐ ⭐ | ⭐ ⭐ ⭐ ⭐ ⭐ | ⭐ ⭐ ⭐ |
Ausschlüsse und Wartezeiten | ⭐ ⭐ ⭐ ⭐ | ⭐ ⭐ ⭐ ⭐ ⭐ | ⭐ ⭐ ⭐ ⭐ |
Medizinische Risikoprüfung | ⭐⭐⭐⭐ | ⭐ ⭐ ⭐ ⭐ ⭐ | ⭐ ⭐ ⭐ ⭐ ⭐ |
Preis | 💲💲💲💲 | 💲💲💲💲 | 💲💲 |
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Eine internationale Krankenversicherung bietet dir grundsätzlich weltweiten Schutz, wobei die genauen Regelungen von deinem Lebensstil und den Vorgaben des Versicherers abhängen. Du kannst zum Beispiel entscheiden, ob du eine internationale Krankenversicherung ohne oder mit festem Wohnsitz abschließen möchtest.
Ebenso kannst du dich für bestimmte Regionen versichern lassen, denn eine internationale Krankenversicherung deckt dich in der Regel nicht nur in einem einzigen Land ab. Hier ein vereinfachtes Beispiel für verschiedene Zonen:
Befindest du dich beispielsweise in den USA (Zone 1), so umfasst dein Versicherungsschutz auch die Zonen 2, 3, 4 und 5. Wenn dein Zielland Marokko ist (Zone 4), bist du in Spanien, Brasilien und den USA in der Regel nur für Notfälle versichert und das für 60 bis 90 Tage am Stück. Jeder Versicherer handhabt dies etwas anders – das Beispiel soll dir jedoch einen ersten Eindruck vermitteln.
Reist du in einem Land der Zone 5, ist es meistens nicht sinnvoll, eine Versicherung für Zone 2 abzuschließen. Möchtest du hingegen länger in einem Land der Zone 2 bleiben, kannst du den Versicherungsschutz jederzeit erweitern.
Beachte außerdem, dass manche Versicherer bestimmte Länder ausschließen, etwa aufgrund von Sanktionen oder kriegsähnlichen Zuständen. So besteht beispielsweise kein Versicherungsschutz, wenn du dich in Nordkorea oder dem Iran aufhältst. Gleiches gilt in der Regel für Russland.
Bei der Beantragung einer internationalen Krankenversicherung werden meist die letzten fünf bis zehn Jahre deiner Krankengeschichte abgefragt. Im Folgenden ein Auszug der Fragen, die dir oft standardmäßig gestellt werden:
Beantwortest du eine oder mehrere Fragen mit „Ja“, musst du den Sachverhalt detailliert erläutern und angeben, ob du dich aktuell in Behandlung befindest. Mitunter fordert der Versicherer ärztliche Befunde an, wobei die meisten Ärzte mit diesem Verfahren vertraut sind.
Liegt eine chronische Erkrankung vor, kann diese vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Das bedeutet, dass sämtliche Behandlungen und Medikamente für diese Erkrankung nicht übernommen werden.
Bei starkem Übergewicht wird oft ein Risikozuschlag zwischen 20 und 30 % erhoben. Beträgt die reguläre Prämie beispielsweise 400 € im Monat, kann sie durch den Zuschlag auf rund 520 € steigen.
Allerdings gibt es auch Vorerkrankungen, die unter bestimmten Bedingungen mitversichert werden können. Dies ist stets eine individuelle Entscheidung, die am besten mit einem Fachmann – wie uns – abgesprochen wird.
Das Heimatland ist das Land deiner Staatsangehörigkeit. Für deutsche Staatsbürger ist es Deutschland, für Schweizer die Schweiz und für Österreicher Österreich. Lebst du in Deutschland ohne deutsche Staatsbürgerschaft, gilt das Land deiner Staatsangehörigkeit als Heimatland.
Besitzt du zwei Staatsbürgerschaften, bist du entsprechend flexibler. In der Regel bist du in deinem Heimatland für einen Zeitraum von zum Beispiel 90 bis 180 Tagen mitversichert. Anbieter wie April, PassportCard oder Foyer haben hierfür unterschiedliche Regelungen.
Grundsätzlich kannst du dich in deinem Heimatland behandeln lassen, wie du es gewohnt bist – also zum Beispiel bei deinem Hausarzt oder Zahnarzt. Gibst du jedoch Spanien als Zielland an und lässt dich ausschließlich in Deutschland behandeln, wird der Versicherer vermutlich Nachfragen stellen und gegebenenfalls einen Wohnsitznachweis fordern. Daher empfiehlt es sich, sich auch im angegebenen Zielland behandeln zu lassen, wenn möglich.
Wenn du bisher nur die gesetzliche Krankenversicherung kennst, ist das folgende Verfahren möglicherweise neu für dich. Privatversicherte sind damit in der Regel bereits vertraut.
Grundsätzlich wird zwischen ambulanten und stationären Behandlungen unterschieden:
Steht eine stationäre Behandlung bevor, musst du deine internationale Krankenversicherung informieren und mitteilen, in welchem Krankenhaus du behandelt wirst und welche Operation geplant ist. Der Versicherer setzt sich dann mit dem Krankenhaus in Verbindung und gibt eine Kostenübernahmegarantie ab, sodass du nicht in Vorleistung treten musst.
Bei ambulanten Behandlungen begleichst du die Rechnung zunächst selbst und reichst sie anschließend beim Versicherer ein. Dieser erstattet dir den Betrag in der Regel zügig zurück.
Eine Ausnahme bildet PassportCard: Mit PassportCard musst du für ambulante Behandlungen nicht in Vorkasse gehen.
Eine internationale Krankenversicherung ist für alle geeignet, die ohne festen Wohnsitz um die Welt reisen oder auswandern möchten, darunter:
Nicht geeignet ist sie hingegen für Studenten, Au-pairs oder Langzeiturlauber. Für diese Personengruppen gibt es speziellere Versicherungsformen, wie zum Beispiel die klassische Auslandskrankenversicherung.
Der Grundschutz einer internationalen Krankenversicherung umfasst in der Regel stationäre Behandlungen. Darüber hinaus lassen sich ambulante Behandlungen, Schwangerschaftsleistungen, zahnärztliche Leistungen und Assistance-Services hinzubuchen.
In vielen Fällen steht dir rund um die Uhr eine Notfall-Hotline zur Verfügung, und einige Versicherer bieten auch Telemedizin-Dienste an. Häufig werden alternative Behandlungsmethoden wie Chiropraktik oder traditionelle chinesische Medizin abgedeckt, wobei der Umfang je nach Versicherer stark variieren kann.
Alle Versicherungen bieten mindestens einen Basisschutz, der das Wesentliche abdeckt, sodass du problemlos um die Welt reisen kannst. Wenn du einen umfassenderen Schutz bevorzugst, gibt es hochwertige Tarife, bei denen du zusätzliche Leistungsbausteine hinzubuchen kannst.
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Eine internationale Krankenversicherung ist dann sinnvoll, wenn du in Deutschland keinen festen Wohnsitz hast. Entweder wanderst du aus oder reist als digitaler Nomade oder auch Perpetual Traveler durch die Welt.
Vorerkrankungen werden je nach Fall auf keinen Fall mitversichert. Gerade chronische Vorerkrankungen werden niemals mitversichert.
Wenn eine Krankheit geheilt ist, kann das mitversichert werden.