Du hast es geschafft. Ausland. Ein neues Kapitel wartet auf dich. Vielleicht hackst du als digitaler Nomade in Portugal am Laptop, vielleicht lockt dich ein Traumjob nach Singapur, oder du gönnst dir endlich das lang ersehnte Sabbatjahr in Thailand. Was auch immer dich rausführt – eine Baustelle bleibt: Deine Krankenversicherung. Konkret: Deine Techniker Krankenkasse.
Die gute Nachricht? Die TK wegen Auslandsumzug zu kündigen ist verdammt einfach. Viel entspannter als eine normale Kündigung. Der Grund? Ein Auslandsaufenthalt ist ein echter Sonderfall. Hier hast du einen glasklaren Anspruch auf eine Sonderkündigung, weil die normalen Kündigungsregeln nicht greifen. Die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland bringt dir nur was, wenn du hier lebst und arbeitest. Ergibt Sinn, oder?
Schauen wir uns genau an, wie du die Kündigung anpackst, welche Fristen du im Kopf behalten musst und was danach mit deinem Versicherungsschutz passiert.
Warum du die TK bei einem Umzug ins Ausland kündigen solltest
Klar, du könntest die Mitgliedschaft einfach laufen lassen. Machen einige. Ist aber eine schlechte Idee.
Erstens: Du bleichst weiter Beiträge für eine Leistung, die du im Ausland nicht nutzen kannst. Die Techniker Krankenkasse funktioniert hauptsächlich in Deutschland. Klar, in EU-Ländern hast du über die europäische Krankenversicherungskarte einen Basisschutz. Aber außerhalb der EU? Läuft nichts. Und selbst in Europa sind die Leistungen begrenzt – Rücktransporte zahlt die TK zum Beispiel nicht.
Zweitens: Du bist versicherungspflichtig. Das heißt konkret: Solange du Mitglied bist, zahlst du Beiträge. Auch wenn du die Krankenkasse gar nicht mehr brauchst. Das können je nach Einkommen mehrere hundert Euro im Monat sein. Geld, das du viel besser in eine vernünftige Auslandskrankenversicherung steckst.
Drittens: Eine Kündigung schafft klare Verhältnisse. Du beendest deine Mitgliedschaft sauber und kannst dich dann auf eine Krankenversicherung konzentrieren, die für dein neues Leben im Ausland wirklich passt.
Falls du planst, in einen anderen Staat zu ziehen und später nach Deutschland zurückzukehren, bietet die TK die Möglichkeit einer Weiterversicherung an. Je nach Staat, in den du umziehst (innerhalb der EU oder in einen Drittstaat), gelten dabei unterschiedliche Regelungen für den Versicherungsschutz und die Anwartschaft.
Die Kündigungsfrist bei Umzug ins Ausland – schneller als gedacht
Normalerweise gilt bei der Techniker Krankenkasse eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende, das heißt, die Kündigung wird immer zum Ende des jeweiligen Monats wirksam, in dem die Frist abläuft.
Bei einem Umzug ins Ausland? Vergiss das.
Hier greift ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet: Du kannst die TK mit einer Frist von nur zwei Wochen kündigen. Ab dem Zeitpunkt, an dem du nachweislich ins Ausland ziehst.
Hier der wichtige Punkt: Die Kündigung wird wirksam zum Zeitpunkt deines Wegzugs. Nicht zwei Wochen später. Die zwei Wochen sind nur die Frist, innerhalb derer du die Kündigung einreichen musst, damit sie zum Wegzugsdatum greift.
Ein Beispiel: Du ziehst am 15. März nach Spanien. Du musst die Kündigung spätestens am 1. März einreichen. Dann endet deine Mitgliedschaft bei der TK am 15. März – also genau an dem Tag, an dem du ausreist.
Verpasst du die zwei Wochen? Dann kann sich das Ganze verzögern, und du zahlst unter Umständen noch ein paar Wochen länger Beiträge.
So kündigst du die Techniker Krankenkasse richtig
Die Kündigung selbst ist kein Hexenwerk. Für eine rechtswirksame Beendigung deiner Mitgliedschaft brauchst du aber ein formales Kündigungsschreiben. Nutze Vorlagen, die alle notwendigen Angaben enthalten.
Ein formloses Kündigungsschreiben. Muss nicht kompliziert sein. Einfach kurz und klar. Achte darauf, dass folgende Informationen enthalten sind:
- Vollständige Adresse (inkl. PLZ und Ort)
- Geburtsdatum
- Versichertennummer
- Das genaue Datum der Wirksamkeit der Kündigung
- Eigenhändige Unterschrift
Im Kündigungsschreiben kannst du ausdrücklich darum bitten, auf Rückwerbeversuche zu verzichten.
Einen Nachweis über den Auslandsaufenthalt. Für die Kündigung musst du eine Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt sowie einen Nachweis über deine neue ausländische Krankenversicherung einreichen. Das kann z.B. ein Arbeitsvertrag aus dem Ausland oder eine Immatrikulationsbescheinigung sein, falls du zum Studieren gehst. Die TK will wissen, dass du wirklich wegziehst.
Das Kündigungsschreiben muss immer schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein.
Das Schreiben schickst du dann an die Techniker Krankenkasse. Per Post oder – noch einfacher – per E-Mail oder über dein Online-Konto. Bei Weltweit versichert empfehlen wir immer den schriftlichen Weg mit Nachweis. Entweder Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. Dann hast du was in der Hand, falls später Fragen aufkommen.
Ein Muster-Text könnte so aussehen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft bei der Techniker Krankenkasse zum [Datum deines Umzugs] aufgrund meines Umzugs ins Ausland. Meine Versicherungsnummer lautet [Nummer], mein Geburtsdatum ist [Geburtsdatum]. Meine vollständige Adresse lautet [Straße, PLZ, Ort]. Als Nachweis füge ich die Abmeldebescheinigung sowie den Nachweis meiner neuen ausländischen Krankenversicherung bei. Ich bitte darum, von Rückwerbeversuchen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen,[Dein Name und eigenhändige Unterschrift]
Fertig. Kein Drama, keine 10-seitige Erklärung.
Weitere Informationen zu Leistungen, Kündigungsfristen und zur Pflegeversicherung im Zusammenhang mit der Kündigung bei der TK erhältst du direkt bei der Krankenkasse.
Was passiert nach der Kündigung mit deinem Versicherungsschutz?
Ab dem Tag, an dem deine Mitgliedschaft bei der Techniker Krankenkasse endet, bist du nicht mehr über die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland geschützt. Das heißt: Du brauchst eine Alternative. Bei einem Aufenthalt im Ausland musst du dich rechtzeitig um eine neue Krankenversicherung kümmern, da dein gewöhnlicher Aufenthalt nicht mehr in Deutschland liegt.
Und zwar dringend. Krank werden kannst du überall. Egal ob Magen-Darm in Mexiko, Dengue-Fieber in Thailand oder ein Fahrradunfall in Amsterdam. Ohne Krankenversicherung zahlst du alles selbst – und medizinische Behandlungen im Ausland können richtig ins Geld gehen. Ein einziger Krankenhausaufenthalt? Kann schnell ein paar Tausend Euro kosten.
Die Lösung: Eine Auslandskrankenversicherung. Die springt genau dann ein, wenn die deutsche Krankenkasse nicht mehr greift. Je nachdem, wie lange du im Ausland bleibst und was du vorhast, gibt es verschiedene Optionen:
Reisekrankenversicherung – perfekt für Urlaube bis zu acht Wochen. Kostet oft nur ein paar Euro im Monat und deckt Notfälle ab.
Langzeit-Auslandskrankenversicherung – für längere Aufenthalte bis zu fünf Jahren. Ideal für digitale Nomaden, Auswanderer auf Probe oder längere Sabbaticals. Hier zahlst du etwas mehr, hast aber auch deutlich umfangreicheren Schutz.
Internationale Krankenversicherung – wenn du dauerhaft ins Ausland ziehst und einen langfristigen, umfassenden Schutz brauchst. Funktioniert ähnlich wie eine private Krankenversicherung, gilt aber weltweit.
Bei Weltweit versichert schauen wir uns genau an, was zu deiner Situation passt. Nicht jeder braucht das gleiche Paket. Ein digitaler Nomade, der alle paar Monate das Land wechselt, hat andere Anforderungen als jemand, der für fünf Jahre nach Dubai zieht.
Tipp: Mit einer Anwartschaftsversicherung kannst du nach einem längeren Aufenthalt im Ausland wieder nahtlos in die deutsche Krankenversicherung zurückkehren, auch wenn du zunächst nicht mehr in Deutschland lebst.
Alternative Versicherungsmöglichkeiten im Ausland
Du ziehst ins Ausland? Dann musst du dich zwangsläufig auch um deine Krankenversicherung kümmern. Bevor du ohne Absicherung dastehst, machst du dir schon früh Gedanken, welche Möglichkeiten du nach der Kündigung bei der Techniker Krankenkasse (TK) hast.
Die Anwartschaftsversicherung der TK ist eine kluge Überlegung wert. Du sicherst dir damit das Recht, nach deiner Rückkehr problemlos wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen. Bei längeren Auslandsaufenthalten macht das Sinn, wenn du weißt, dass du irgendwann wieder nach Deutschland zurückkehrst.
Dein Zielland und deine persönlichen Umstände bestimmen aber oft andere Wege. Viele Länder haben eigene Krankenversicherungssysteme, in die du als Auswanderer oder Arbeitnehmer aufgenommen wirst. Kläre schon vor deinem Umzug ab, welche Voraussetzungen gelten und was die jeweilige Versicherung vor Ort leistet. Manchmal ist eine private Krankenversicherung die bessere Entscheidung – etwa wenn dein neues Land keine Versicherungspflicht hat oder du besonderen Wert auf umfangreiche Leistungen legst.
Hier der wichtige Punkt: Sobald du deine TK-Mitgliedschaft kündigst, brauchst du den Nachweis über deine neue Auslandsversicherung. Die Techniker Krankenkasse hilft dir bei allen Fragen zur Kündigung, zur passenden Versicherungsauswahl und den Formalitäten. Für die Kündigung findest du ein Musterschreiben direkt auf der TK-Website. Schick deinen Antrag mit Nachweis per E-Mail, Fax oder klassisch per Post an: Techniker Krankenkasse, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg. So hast du alles dokumentiert und kannst bei Bedarf nachweisen, dass du rechtzeitig gekündigt hast.
Die Kündigungsfrist musst du im Blick behalten: Normalerweise sind das zwei Monate zum Monatsende. Bei einem Auslandsumzug greift aber oft das Sonderkündigungsrecht – prüf also genau, welche Frist für dich gilt. Nach Eingang deiner Kündigung bekommst du von der TK eine schriftliche Bestätigung. Heb dieses Dokument gut auf, denn es dient als offizieller Nachweis für das Ende deiner Mitgliedschaft und kann bei späteren Fragen oder einer Deutschland-Rückkehr wichtig werden.
Die passende Krankenversicherung im Ausland ist Pflicht. Ob Anwartschaft, lokale Versicherung oder private Absicherung – informier dich rechtzeitig, vergleich deine Optionen und nutz die Unterstützung der Techniker Krankenkasse, damit du optimal abgesichert bist.
Besonderheiten bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU
Du ziehst innerhalb Europas um? Dann gibt’s noch eine Besonderheit.
Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz hast du über die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) einen Basis-Versicherungsschutz. Das heißt: Solange du bei der TK Mitglied bist, bekommst du auch im EU-Ausland medizinische Versorgung. Zumindest die Grundversorgung.
Heißt das, du musst die Techniker Krankenkasse nicht kündigen? Nein.
Denn erstens: Die EHIC deckt nur Notfälle ab. Chronische Erkrankungen, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnbehandlungen – da wird’s eng. Zweitens: Einen Rücktransport nach Deutschland zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Und drittens: Du zahlst weiter deutsche Beiträge, obwohl du in einem anderen Land lebst und dort vielleicht sogar einer lokalen Krankenversicherungspflicht unterliegst.
Beachte: Bei einem Umzug in ein anderes EU-Land ist auch ein Wechsel der Krankenkasse möglich. Dabei beachtest du die jeweiligen Fristen für die Kündigung und den Wechsel, um nahtlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Unsere Erfahrung bei Weltweit versichert? Kündige die TK und hol dir eine passende Auslandskrankenversicherung. Dann bist du flexibel, umfassend geschützt und zahlst nicht doppelt.
Kann ich nach der Kündigung wieder zurück zur TK?
Ja. Kein Problem.
Wenn du aus dem Ausland zurück nach Deutschland ziehst, hast du ein Recht auf Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung, das heißt, du hast einen Anspruch auf Wiederaufnahme. Du kannst dann wieder zur Techniker Krankenkasse zurückkehren – oder dich für eine andere Krankenkasse entscheiden.
Hier der entscheidende Punkt: Sobald du dich in Deutschland anmeldest und hier wieder arbeits- oder versicherungspflichtig bist, musst du dich krankenversichern. Das geht dann automatisch über die gesetzliche oder private Krankenversicherung, je nachdem, welchen Status du hast.
Die TK verliert also nichts, wenn du kündigst. Du hast die Freiheit zurückzukommen, wann immer du willst.
Was, wenn ich nur vorübergehend ins Ausland gehe?
Du gehst für ein halbes Jahr ins Ausland, willst aber danach wieder zurück nach Deutschland? Auch kein Problem. Bei einem befristeten Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel für sechs Monate, berücksichtigst du die Dauer und Art deines Aufenthalts, da dies Auswirkungen auf deine Versicherungssituation haben kann.
Du kannst die Mitgliedschaft bei der Techniker Krankenkasse in den meisten Fällen trotzdem kündigen. Entscheidend ist, dass du deinen Wohnsitz in Deutschland aufgibst und dich abmeldest. Dann greift das Sonderkündigungsrecht.
Für die Zeit im Ausland holst du dir eine befristete Auslandskrankenversicherung – zum Beispiel eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung für sechs oder zwölf Monate. Wenn du zurückkommst, meldest du dich wieder in Deutschland an und trittst erneut einer Krankenkasse bei. Fertig.
Auf unserer Plattform Weltweit versichert findest du genau solche flexiblen Lösungen. Versicherungen, die mit deinem Leben Schritt halten.
FAQ – Die wichtigsten Fragen zur Kündigung der TK
Muss ich die TK kündigen, wenn ich ins Ausland ziehe?
Musst du nicht zwingend, aber es macht Sinn. Du zahlst sonst weiter Beiträge für eine Leistung, die du im Ausland größtenteils nicht nutzen kannst. Eine Auslandskrankenversicherung ist die bessere Wahl.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Umzug ins Ausland?
Nur zwei Wochen. Du musst die Kündigung spätestens zwei Wochen vor deinem Wegzug einreichen, damit sie zum Umzugsdatum wirksam wird.
Welche Nachweise brauche ich für die Kündigung?
Einen Nachweis über deinen Auslandsaufenthalt. Das kann eine Abmeldebescheinigung, ein Arbeitsvertrag oder eine Immatrikulationsbescheinigung sein.
Kann ich nach der Kündigung wieder zur TK zurück?
Ja, jederzeit. Wenn du nach Deutschland zurückziehst und hier wieder versicherungspflichtig bist, kannst du dich neu bei der Techniker Krankenkasse anmelden.
Was passiert, wenn ich die Kündigung zu spät einreiche?
Dann kann sich die Beendigung deiner Mitgliedschaft verzögern, und du zahlst länger Beiträge. Deshalb: Rechtzeitig kümmern.
Brauche ich im Ausland eine neue Krankenversicherung?
Ja, unbedingt. Ohne Versicherungsschutz riskierst du hohe Kosten bei Krankheit oder Unfall. Eine internationale Krankenversicherung ist Pflicht.
Gilt meine TK-Versicherung in der EU weiter?
Nur für Notfälle über die europäische Krankenversicherungskarte. Aber der Schutz ist begrenzt und deckt keine Rücktransporte oder umfassende Behandlungen ab.
Kostet die Kündigung etwas?
Nein. Die Kündigung der Techniker Krankenkasse ist kostenlos.
FAQ: Gilt das Sonderkündigungsrecht auch für Wahltarife?
Ja, das Sonderkündigungsrecht gilt auch für Wahltarife der Techniker Krankenkasse. Wenn du beispielsweise im Dezember die Krankenkasse wechseln möchtest, ist das erstmögliche Datum für die Kündigung der 28. Beachte die jeweiligen Laufzeiten deines Wahltarifs.
FAQ: Was passiert bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags?
Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags hast du ein Sonderkündigungsrecht. Du musst jedoch schnell nach der Erhebung des Zusatzbeitrags reagieren und kündigen, damit dein außerordentliches Kündigungsrecht rechtswirksam ist. Besteht ein Sonderkündigungsrecht, nimmst du dies ausdrücklich in Anspruch. Die Techniker Krankenkasse muss bei einem Sonderkündigungsrecht von dem Versicherungsnehmer schnell nach Erhöhung des Zusatzbeitrags informiert werden – das übernimmt die neue Krankenkasse für dich.
FAQ: Wie viele Versicherte hat die TK?
Die Techniker Krankenkasse zählt über 11 Millionen Versicherte und ist damit eine der größten Krankenkassen in Deutschland. Die hohe Zahl an Besuchern und Versicherten unterstreicht die Vertrauenswürdigkeit und Beliebtheit der TK.
FAQ: Wo finde ich allgemeine Informationen zur TK?
Allgemeine Informationen zur Techniker Krankenkasse, wie Gründungsdatum, Leistungen, Prüfsiegel und Kündigungsfristen, findest du auf der offiziellen Website der TK oder in den Informationsbroschüren der Krankenkasse.