Home/Gruppenversicherung
Gruppenversicherung

Ihr geht gemeinsam ins Ausland?

Dann muss sich nicht jeder von euch einzeln versichern. Über einen Verein bekommt ihr einen gemeinsamen Vertrag, bei dem der Verein der Versicherungsnehmer ist und ihr die versicherten Personen seid. Schreibt uns, wie eure Gruppe aussieht, dann sagen wir euch, ob das bei euch funktioniert.

Sonnenbeschienene Kolonialstraße mit Kopfsteinpflaster, bunten Häuserfassaden und blühender Bougainvillea
Für wen das ist

Wann sich der Weg über einen Verein lohnt

Die Versicherer stellen ein paar Bedingungen, und die stehen hier gleich am Anfang. Es hilft niemandem, wenn ihr erst nach der Vereinsgründung merkt, dass eine davon nicht passt.

  • Mindestens fünf von euch wollen sich versichern.
  • Diese fünf leben am selben Zielort. Wohnt ein Teil von euch in Paraguay und ein Teil in Portugal, braucht ihr in beiden Ländern jeweils fünf, sonst kann der Versicherer das Risiko nicht einschätzen.
  • Gezählt wird, wer sich am Ende wirklich versichert. Ein Verein mit dreißig Mitgliedern, von denen vier mitmachen wollen, reicht nicht.
  • Einen Verein habt ihr schon, oder ihr seid bereit, einen zu gründen.
  • Niemand muss mitmachen. Jedes Mitglied entscheidet das für sich.
Der Unterschied

Aus vielen einzelnen Verträgen wird einer

Der Verein ist der Versicherungsnehmer. Versichert sind die Mitglieder, und jedes von ihnen meldet sich einzeln an.

Vorher

Acht Personen, acht Verträge

Acht Personen mit je einem eigenen VersicherungsvertragAcht getrennte Vertragskästen, von denen jeweils eine eigene Linie zu einer einzelnen Person führt.
  • Acht Verträge, acht Abrechnungen
  • Jede Person prüft und verhandelt allein
  • Acht Ansprechpartner beim Versicherer

Bündelung

über den Verein

Nachher

Ein Verein, ein Vertrag

Dieselben acht Personen als Verein gebündeltEin gemeinsamer Gruppenvertrag, über eine kräftige Linie verbunden mit einem Rahmen um alle acht Personen. Sechs davon sind versichert und ausgefüllt dargestellt, zwei sind nicht beigetreten und gestrichelt dargestellt.
versichertnicht beigetreten, die Teilnahme ist freiwillig
  • Gemeinsame Konditionen für alle Mitglieder
  • Ein Ansprechpartner für die ganze Gruppe
  • Beiträge laufen gebündelt über den Verein
Voraussetzungen

Was der Verein mitbringen muss

Der Versicherer schaut sich vier Dinge an. Was sonst noch zu einem Verein gehört, interessiert ihn nicht und bleibt eure Baustelle.

Einen Nachweis aus dem Register

Ihr braucht einen Auszug aus dem Register, in dem euer Verein eingetragen ist. In welchem Land das ist, spielt keine Rolle, und eine Übersetzung braucht ihr nicht. Ist der Verein gerade erst gegründet worden, nehmt den aktuellsten Auszug. Besteht er schon länger, genügt ein Auszug, der belegt, dass es ihn gibt.

Einen Zweck jenseits der Versicherung

Ein Verein, der nur existiert, um seine Mitglieder zu versichern, wird nicht angenommen. Es muss also noch etwas anderes dahinterstehen. Was genau, ist den Versicherern egal. Wie ihr das in der Satzung formuliert, klären wir in der Ersteinschätzung.

Fünf versicherte Personen je Zielort

Gemeint sind fünf Leute, die sich an diesem Ort versichern. Nicht fünf Vereinsmitglieder und auch nicht fünf über mehrere Länder verstreut. Bei zwei Zielorten braucht ihr also zweimal fünf.

Jemanden, der unterschreiben darf

Wer für den Verein unterschreiben kann, steht ebenfalls im Registerauszug. Ihr müsst dafür also nichts zusätzlich beibringen.

Zwei Wege

Ob der Verein schon steht oder nicht

Die meisten Gruppen, die bei uns anfragen, haben noch keinen Verein. Das ist kein Hindernis, es dauert nur länger.

Weg A

Der Verein besteht bereits

Dann geht es zügig. Ihr schickt uns die Anfrage, wir sehen uns den Verein an und melden uns mit einer Einschätzung zurück. Passt alles, holen wir Angebote ein.

  • Der Registerauszug genügt als Nachweis
  • Wir prüfen, ob der Vereinszweck durchgeht
  • Danach Angebote für eure Gruppe
Weg B

Der Verein soll erst gegründet werden

Fragt uns, bevor ihr gründet, nicht danach. Ihr bekommt die Einschätzung schriftlich und könnt sie an die übrigen Gründungsmitglieder weiterreichen. Sie beantwortet:

  • Lohnt sich der Aufwand bei eurer Gruppengröße überhaupt?
  • Welche Beitragsgrößenordnung ist realistisch?
  • Welchen Nachweis über den Verein verlangt der Versicherer?
  • Welchen Zweck muss die Satzung abdecken?
  • Wie viele Mitglieder braucht es, wer unterschreibt, welche Mitgliederdaten muss der Verein führen?

Ein Sonderfall: Wenn ihr bereits im Ausland lebt und ein Teil von euch gerade gar nicht versichert ist, schreibt uns das unbedingt dazu. Rückwirkend zahlt keine Versicherung, und was in dieser Zeit passiert, macht später im Vertrag Probleme. Solche Anfragen bearbeiten wir noch am selben Tag.

Für den Vorstand

Was ihr davon habt

Der Vorstand unterschreibt und trägt die Verantwortung, während der Nutzen zunächst bei den Mitgliedern liegt. Deswegen steht hier beides: was der Verein gewinnt und was tatsächlich Arbeit macht.

Je mehr ihr seid, desto besser für alle

Ein Gruppenvertrag wird mit jedem Mitglied besser. Der Versicherer kalkuliert die Gruppe als Ganzes. Je mehr Personen dazugehören, desto günstiger wird es für jeden Einzelnen. Und ab fünf Personen je Zielort verzichten viele Versicherer auf die Gesundheitsprüfung, dafür gelten Wartezeiten. Was in eurem Fall gilt, sagen wir euch in der Ersteinschätzung.

Die Arbeit am Vertrag bleibt bei uns

Tarife vergleichen, mit den Versicherern verhandeln, den Vertrag über die Jahre betreuen: das ist unser Teil. Beim Verein bleibt das Beitragsinkasso. Die Mitglieder zahlen an ihn, er zahlt an den Versicherer weiter. Das ist Arbeit, die jemand übernehmen muss.

Ein Ansprechpartner für alle

Wenn ein Mitglied wissen will, warum eine Rechnung nicht erstattet wurde, muss der Vorstand nicht bei fünfzehn verschiedenen Versicherern anrufen. Das läuft alles über uns.

Ein Vorteil, mit dem ihr Mitglieder gewinnt

Ein Versicherungsschutz, den es einzeln so nicht gibt, ist ein guter Grund einzutreten und dabeizubleiben. Damit lässt sich nach innen mehr anfangen als mit den meisten anderen Mitgliedsvorteilen.

Ein klarer Ausstieg für Einzelne

Wer aus dem Verein austritt, ist auch aus dem Gruppenvertrag raus. Das sollte jedem vorher klar sein, dann gibt es hinterher keine Diskussion darüber.

Eins noch dazu: Gemeinsame Konditionen heißt nicht, dass am Ende alle denselben Beitrag zahlen. Alter und Wohnort wirken sich weiterhin auf den einzelnen Beitrag aus.

Ablauf

In vier Schritten zum Gruppenvertrag

  1. Anfrage

    Ihr füllt das Formular aus. Es ist etwas länger als üblich, weil wir ohne Rückfragen auskommen müssen und die Einschätzung sonst schwammig wird.

  2. Schriftliche Ersteinschätzung

    Ihr bekommt eine E-Mail von uns, in der steht, ob eure Gruppe versicherbar ist, mit welchen Beiträgen ungefähr zu rechnen ist und was der Versicherer vom Verein sehen will. Unverbindlich, und gültig für den Tag, an dem wir sie schreiben.

  3. Angebot

    Wenn die Richtung stimmt, holen wir Angebote ein und verhandeln für euch. Ihr legt fest, welche Leistungen im Vertrag stehen sollen.

  4. Aufnahme der Mitglieder

    Der Verein unterschreibt, danach meldet sich jedes Mitglied einzeln an. Wer sich nicht anmeldet, ist eben nicht dabei.

Anfrage stellen

Wir antworten innerhalb von zwei Werktagen.

Ehrliche Grenze

Wo unsere Beratung endet

Wir sind Versicherungsmakler und keine Anwälte. Zu allem, was der Versicherer vom Verein verlangt, können wir euch etwas sagen. Beim Rest müssen wir passen, und wir vermitteln dafür auch niemanden weiter.

Das übernehmen wir

  • Welchen Nachweis der Versicherer über den Verein sehen will
  • Welchen Zweck die Satzung abdecken muss, damit eure Gruppe überhaupt versicherbar ist
  • Welche Mitgliederdaten der Verein dauerhaft führen muss und wer unterschreiben darf
  • Tarifauswahl, Verhandlung und die Betreuung des Vertrags danach

Das macht ihr selbst

  • Satzung, Rechtsform und die Anmeldung beim Register
  • Alles zu Vorstandshaftung und Steuern
  • Die Beiträge einziehen, weiterleiten und bei Zahlungsverzug nachhalten
  • Die Entscheidung, ob sich der Aufwand für euch lohnt
Häufige Fragen

Was Gruppen uns fragen

Muss jedes Mitglied eine Gesundheitsprüfung machen?

Meistens nicht. Viele Versicherer verzichten ab fünf Personen je Zielort darauf, manche erst ab zehn. Dafür gelten Wartezeiten: Bestimmte Leistungen greifen erst nach einiger Zeit. Was für eure Gruppe gilt, hängt vom Versicherer ab und steht in eurer Ersteinschätzung.

Wie lang sind die Wartezeiten?

Das hängt vom Versicherer ab und ist je Leistung verschieden. Am längsten dauert es üblicherweise bei Zahnbehandlungen sowie bei Schwangerschaft und Geburt, während ambulante und stationäre Behandlungen deutlich früher greifen. Welche Fristen für eure Gruppe gelten, hängt vom gewählten Tarif ab und steht in eurer Ersteinschätzung.

Was passiert, wenn jemand aus dem Verein austritt?

Für diese Person endet der Schutz aus dem Gruppenvertrag. Sie kann sich weiter versichern, aber nicht zu den Gruppenkonditionen. In der Regel bedeutet das einen neuen Vertrag zu den dann geltenden Bedingungen. Für alle anderen im Verein ändert sich nichts.

Muss der Verein in Deutschland sitzen?

Nein. Ihr könnt den Verein dort gründen, wo ihr gerade seid, solange es ein Register gibt, aus dem sich seine Existenz belegen lässt. Der Umweg über einen deutschen Verein ist nicht nötig, und das ist für Gruppen, die schon ausgewandert sind, die wichtigste Erleichterung überhaupt. Ein paar Sitzländer akzeptieren die Versicherer allerdings nicht, deshalb fragen wir im Formular danach.

Muss jedes Vereinsmitglied mitversichert werden?

Nein, das entscheidet jedes Mitglied für sich. Für die Mindestgröße zählen deshalb auch nur die, die am Ende wirklich in den Vertrag gehen.

Wir haben schon Einzelverträge. Können wir die überführen?

Leider nicht. Ein bestehender Einzelvertrag lässt sich nicht in den Gruppenvertrag umziehen. Er müsste gekündigt und über den Verein neu abgeschlossen werden, mit erneuter Gesundheitsprüfung und neuen Wartezeiten. Ob sich das lohnt, hängt stark vom Einzelfall ab. Schreibt es uns in die Anfrage, dann gehen wir darauf ein.

Wer zieht die Beiträge ein?

Der Verein. Die Mitglieder zahlen an ihn, er zahlt an den Versicherer weiter. Damit sitzt der Verein aber auch auf dem Ausfallrisiko, denn wenn jemand nicht zahlt, schuldet er die volle Summe trotzdem. Was das für die säumige Person selbst bedeutet, klären wir für euren Fall mit dem Versicherer, bevor ihr unterschreibt.

Ab wann kann der Vertrag starten?

Das hängt davon ab, wann der Verein steht und wie schnell sich die Mitglieder anmelden. Gesichert ist: Eine internationale Krankenversicherung könnt ihr auch aus dem Ausland heraus abschließen. Der Vertrag muss also nicht vor der Ausreise stehen, anders als bei den kurzfristigen Reiseversicherungen. Einen konkreten Termin nennen wir euch in der Ersteinschätzung.

Anfrage

Erzählt uns von eurer Gruppe

Je mehr wir über eure Situation wissen, desto konkreter fällt die Einschätzung aus. Nach Vorerkrankungen fragen wir übrigens nicht, dafür ist ein Webformular der falsche Ort.

Mindestens fünf versicherte Personen je Zielort.

Antwort innerhalb von zwei Werktagen.

Am Formular arbeiten wir noch. Bis es steht, schreibt uns einfach eine E-Mail mit dem Zielland, der Anzahl der Personen, die sich versichern sollen, und ob es den Verein schon gibt.

Eure Angaben nutzen wir nur, um die Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Jetzt kostenlosen Termin sichern