Ein Sonderfall: Wenn ihr bereits im Ausland lebt und ein Teil von euch gerade gar nicht versichert ist, schreibt uns das unbedingt dazu. Rückwirkend zahlt keine Versicherung, und was in dieser Zeit passiert, macht später im Vertrag Probleme. Solche Anfragen bearbeiten wir noch am selben Tag.
Eins noch dazu: Gemeinsame Konditionen heißt nicht, dass am Ende alle denselben Beitrag zahlen. Alter und Wohnort wirken sich weiterhin auf den einzelnen Beitrag aus.
Wir antworten innerhalb von zwei Werktagen.
Muss jedes Mitglied eine Gesundheitsprüfung machen?
Meistens nicht. Viele Versicherer verzichten ab fünf Personen je Zielort darauf, manche erst ab zehn. Dafür gelten Wartezeiten: Bestimmte Leistungen greifen erst nach einiger Zeit. Was für eure Gruppe gilt, hängt vom Versicherer ab und steht in eurer Ersteinschätzung.
Wie lang sind die Wartezeiten?
Das hängt vom Versicherer ab und ist je Leistung verschieden. Am längsten dauert es üblicherweise bei Zahnbehandlungen sowie bei Schwangerschaft und Geburt, während ambulante und stationäre Behandlungen deutlich früher greifen. Welche Fristen für eure Gruppe gelten, hängt vom gewählten Tarif ab und steht in eurer Ersteinschätzung.
Was passiert, wenn jemand aus dem Verein austritt?
Für diese Person endet der Schutz aus dem Gruppenvertrag. Sie kann sich weiter versichern, aber nicht zu den Gruppenkonditionen. In der Regel bedeutet das einen neuen Vertrag zu den dann geltenden Bedingungen. Für alle anderen im Verein ändert sich nichts.
Muss der Verein in Deutschland sitzen?
Nein. Ihr könnt den Verein dort gründen, wo ihr gerade seid, solange es ein Register gibt, aus dem sich seine Existenz belegen lässt. Der Umweg über einen deutschen Verein ist nicht nötig, und das ist für Gruppen, die schon ausgewandert sind, die wichtigste Erleichterung überhaupt. Ein paar Sitzländer akzeptieren die Versicherer allerdings nicht, deshalb fragen wir im Formular danach.
Muss jedes Vereinsmitglied mitversichert werden?
Nein, das entscheidet jedes Mitglied für sich. Für die Mindestgröße zählen deshalb auch nur die, die am Ende wirklich in den Vertrag gehen.
Wir haben schon Einzelverträge. Können wir die überführen?
Leider nicht. Ein bestehender Einzelvertrag lässt sich nicht in den Gruppenvertrag umziehen. Er müsste gekündigt und über den Verein neu abgeschlossen werden, mit erneuter Gesundheitsprüfung und neuen Wartezeiten. Ob sich das lohnt, hängt stark vom Einzelfall ab. Schreibt es uns in die Anfrage, dann gehen wir darauf ein.
Wer zieht die Beiträge ein?
Der Verein. Die Mitglieder zahlen an ihn, er zahlt an den Versicherer weiter. Damit sitzt der Verein aber auch auf dem Ausfallrisiko, denn wenn jemand nicht zahlt, schuldet er die volle Summe trotzdem. Was das für die säumige Person selbst bedeutet, klären wir für euren Fall mit dem Versicherer, bevor ihr unterschreibt.
Ab wann kann der Vertrag starten?
Das hängt davon ab, wann der Verein steht und wie schnell sich die Mitglieder anmelden. Gesichert ist: Eine internationale Krankenversicherung könnt ihr auch aus dem Ausland heraus abschließen. Der Vertrag muss also nicht vor der Ausreise stehen, anders als bei den kurzfristigen Reiseversicherungen. Einen konkreten Termin nennen wir euch in der Ersteinschätzung.
Erzählt uns von eurer Gruppe
Je mehr wir über eure Situation wissen, desto konkreter fällt die Einschätzung aus. Nach Vorerkrankungen fragen wir übrigens nicht, dafür ist ein Webformular der falsche Ort.
Mindestens fünf versicherte Personen je Zielort.
Antwort innerhalb von zwei Werktagen.
Am Formular arbeiten wir noch. Bis es steht, schreibt uns einfach eine E-Mail mit dem Zielland, der Anzahl der Personen, die sich versichern sollen, und ob es den Verein schon gibt.
Eure Angaben nutzen wir nur, um die Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

